Versorgungsordnung
Regeln für die betriebliche Altersversorgung können durch
- ein Gesetz – in aller Regel für den öffentlichen Dienst
- einen Tarifvertrag – vom Arbeitgeberverband mit der entsprechenden Gewerkschaft
- eine Betriebsvereinbarung – zusammen mit dem Betriebsrat
- als einseitige Versorgungszusage durch den Arbeitgeber
- oder als Einzelzusage mit dem jeweiligen Arbeitnehmer/ der jeweiligen Arbeitnehmerin
begründet werden.
Bei einer gesetzlichen Basis oder einem Tarifvertrag sind die Einflussmöglichkeiten des einzelnen Unternehmens sehr beschränkt, es sei denn es handelt sich um einen eigenen Tarifvertrag der Firma mit der Branchengewerkschaft.
Wir raten auf jeden Fall davon ab, mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine eigene Regelung zu treffen. Dabei entwickelt sich in aller Regel ein Wildwuchs der nur schwer zu verwalten ist und bei dem auch überlegt werden muss, ob nicht die Gleichbehandlungsgrundsätze verletzt werden. Wenn Einzelregelungen bei einer Entgeltumwandlung vielleicht noch gerade hinnehmbar sein mögen, verbieten sie sich bei einer vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt finanzierten Versorgung komplett.
Firmen sollten sich also auf jeden Fall für eine Betriebsvereinbarung oder eine Versorgungsordnung zur Begründung der betrieblichen Altersversorgung entscheiden.
Bezüglich einer Versorgungsordnung oder einer Betriebsvereinbarung stehen wir Ihnen auf jeden Fall mit Rat und Tat zur Verfügung und zwar unabhängig davon, ob schon eine bestehende Versorgungsordnung überprüft werden sollte oder ob erstmals eine neue Versorgungsordnung eingeführt werden sollte.