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Neue Versorgungsordnung
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Versorgungsordnung (VO)
Erstmalig neu für Ihre Firma erstellen
Sie erreichen uns am besten zwischen 10:00 und 17:30, sonst hilft der AB.
Bevor wir in Ihrem Hause eine neue VO erstellen, schauen wir uns erst einmal an, welche Versor-gungslösungen bereits bestehen. Denn arbeits-rechtlich darf niemand durch die neue VO schlechter gestellt werden.
Aber auch für die bestehenden Verträge sollte auf jeden Fall festgelegt werden, wie z.B. im Fall einer Scheidung der Versorgungsaus-gleich geregelt wird.
Auch wegen der Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Erstellung einer VO auf jeden Fall zu em-pfehlen. Wenn in Ihrem Unternehmen eine Regelung zur Entgeltumwandlung besteht, sollten Sie unbedingt festlegen, was bezüglich eventueller freiwilliger Zuzahlungen im Bezug auf die neue gesetzliche Zuschusspflicht gilt.
Da es sich bei der Erstellung einer neuen Versorgungszusage um Rechtsberatung handelt, erfolgt die Ausarbeitung in Ko-operation mit einem befreundeten Rechtsanwalt, um Ihnen Rechtsicherheit bieten zu können.
Wenn wir uns bei Ihnen melden sollen, senden Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf diesen Link.