Entgeltumwandlung – lohnt das noch?
Was macht unsere Berechnungen besonders?
Wir betrachten entweder die bestehenden Versorgungsverträge oder erstellen auch neue Vorschläge. Dabei spielt es erste inmal keine Rolle ob Direktversicherung, Pensionskasse, U-Kasse oder wofür sich die Firma entschieden hat. Dadurch erfahren die Versorgungsberechtigten, welche Tarifleistung und welche mögliche Gesamtleistung sie für Ihren Beitrag erwarten können. Zahlen Sie bereits heute einen Zuschuss, wird der selbstverständlich berücksichtigt. Ansonsten bieten wir auch eine Berechnung, wie sich die Lösung durch den gesetzlichen Zuschuss verbessert.
Aber damit fängt unser besonderer Service ja gerade erst an.
Wir errechnen auch, wie hoch die Einsparungen bei der Steuer und den Sozialabgaben sind, um so den effektiven eigenen Aufwand zu bestimmen. Damit wir nicht zu einer Nuttorechnung kommen, versuchen wir auch abzuschätzen, wie hoch die Nettoleistung ausfallen dürfte.
Das ist aber das Mindeste, was Sie bei einer solchen Berechnung erwarten können.
Was bieten wir Ihren Angestellten zusätzlich?
Minderung der Altersrente
Wenn Mitarbeiter/innen mit dem Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, dann sparen sie Sozialversicherungsbeiträge. Aber was man nicht vergessen sollte: Die geringeren Beiträge führen natürlich auch zu geringeren Leistungen. Deswegen rechnen wir aus, um wieviel die Leistungen durch die Entgeltumwandlung vermutlich sinken werden. Natürlich ist das nur eine Modellrechnung, denn auch wir haben keine Glaskugel, die uns sagt, wie sich die Rentenversicherung in den nächsten Jahren – oder gar Jahrzehnten – entwickeln wird.
Nur eines ist sicher: Durch reduzierte Beiträge sinken die Leistungen auf jeden Fall.
Die zusätzliche Versorgungsleistung der betrieblichen Altersversorgung errechnet sich nach folgender Formel:
Zusatzleistung bAv = Nettorente bAv – Minderung der gesetzlichen Rente
Zusatzkosten bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Durch die Entgeltumwandlung werden nicht nur die Beiträge in Rentenversicherung sondern auch in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gemindert. Das reduziert natürlich auch die Kosten. Aber in der Krankenversicherung reduziert sich dadurch das Krankengeld – also die Lohnfortzahlung bei einer längeren Krankheit. Genauso wird ein eventuelles Arbeitslosengeld I reduziert, wenn jemand einmal arbeitslos werden sollten.
Diese Minderungen kann man nicht mit den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verrechnen, denn diese reduziert sich erst nach Rentenbeginn, das Kranken- und das Arbeitslosengeld kann nur in der aktiven Dienstzeit sinken.
Deswegen haben wir die „fiktiven“ Kosten für den Abschluss einer freiwilligen Krankentagegeld- und einer Arbeitslosenversicherung erfasst und als Zusatzkosten in der Anwartschaftsphase eingebaut. Die Kosten der Betriebsrente errechnen sich dann:
Aufwand bAv = Tarifbeitrag
– Arbeitgeberzuschuss
– Steuerminderung
– Einsparung SV-Beitrag
+ Zusatzbeitrag Krankentagegeld
+ Zusatzbeitrag Arbeitslosengeld
Wir gehen nicht unbedingt davon aus, dass diese Zusatzversicherungen wirklich abgeschlossen werden, aber sie sind ein Hilfsmittel um die Kosten dieser Leistungsminderung zu erfassen.
Wie sieht das aus?
Wenn Sie sich das einmal anschauen möchten, wie das in der Praxis aussieht, dann haben wir hier einmal eine Ergebniszusammenfassung und einmal eine Broschüre, wie wir sie für die Mitarbeiter/innen eines unserer Kunden erstellen.
Wir geben zu, dass eine solche Darstellung nicht ganz einfach ist, aber wir bieten jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin an, die einzelnen Berechnungen gemeinsam zu besprechen. Beraten wir mehrere Mitarbeiter einer Firma, dann führen wir die Gespräche auch vor Ort in der Firma. Geht es um Einzelgesprächen unnd einer größeren räumlichen Distanz, dann machen wir das nicht unbedingt im perönlichen Gespräch vor Ort sondern mit Hilfe einer Online-Sitzung, bei der wir der/dem Angestellten Zugang zu unserem Rechner geben und im Telefongespräch die gesamte Berechnung durchgehen.
Das haben wir schon öfter gemacht. Das ist vielleicht nicht ganz so gut wie ein persönliches Gespräch, aber so können wir auf jeden Fall eine qualifizierte persönliche Beratung anbieten.
Was können wir für Sie tun?
Sollen wir für Ihre Belegschaft einmal objektiv durchrechnen, ob sich eine betriebliche Altersversorgung wirklich lohnt, dann sollten wir wahrscheinlich erst einmal in Ruhe miteinander sprechen. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und eine vorbereitete E-Mail. Das gilt zurzeit ganz besonders, wenn Sie sich über die Dinge informieren wollen, die sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz für Sie als Unternehmen ändern.