Eine Nuttorechnung ist nichts unanständiges – oder vielleicht doch. Es setzt sich zusammen aus N (etto) und (Br) utto. Dabei wird der Nettoaufwand einer Versorgungslösung einer Bruttoleistung gegenübergestellt. Ein Vergleich der immer sehr gut aussieht.
Es gäbe auch eine Brettorechnung, die aber in der Praxis keine Rolle spielt. Denn wer würde schon einen Bruttoaufwand mit einer Nettoleistung vergleichen. Die kann zu keinem guten Ergebnis kommen.
Man kann sich auch eine Brutto-brutto-Rechnung vorstellen. Dabei wird der Bruttoaufwand mit der Bruttoleistung verglichen. Das wäre zumindest fair, aber nicht sehr aufschlussreich. Denn am Ende zählt doch immer nur, was eine Altersversorgung netto kostet und was am Ende netto dabei rauskommt.
Deswegen bemühen wir uns um eine Netto-netto-Rechnung, bei der wir den Nettoaufwand mit der Nettoleistung vergleichen. Wir halten das für die beste Lösung. Denn das ist schließlich das, worauf es am Ende ankommt.