Bisher war es für Personen mit einem geringen Einkommen immer dann nicht sinnvoll an einer bAv teilzunehmen, wenn er damit rechnen musste, später
- auf eine Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
angewiesen zu sein.
Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung wurde voll auf diese Ansprüche angerechnet. Mit anderen Worten: Mit einer Entgeltumwandlung wurde der Staat entlastet, aber zusätzliche Versorgungsleistungen konnten nicht erworben werden.
Durch das BRSG wurde ab dem 1.1.2018 ein Freibetrag für zusätzliche Versorgungsleistungen in das SGB XII eingebaut, also nicht nur für bAv sondern auch für Riester- und Rürupverträge. Auch Renten aus einer privaten Rentenversicherung dürften unter diese Regelung fallen.
Der Freibetrag besteht aus zwei Bausteinen
- einem festen – nicht dynamisierten – von € 100,00 pro Monat.
- einem erweiterten Freibetrag von 30% des € 100,00 übersteigenden Betrages.
Sockel und erweiterter Freibetrag sind aber auf 50% der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt. Aktuell wäre damit im Jahr 2018 ein Betrag € 208,00 monatlich freiwillige Zusatzrente anrechnungsfrei.
Es muss sich dabei um lebenslänglich laufende monatliche Zahlungen handeln. Die Ansprüche mussten vor Erreichen der Regelaltersgrenze auf freiwilliger Grundlage erworben worden sein. Außerdem müssen die Zahlungen geeignet sein, die Einkommenssitutation aus gesetzlicher Rente, Alterssicherung der Landwirte, beamtenrechtlicher oder berufsständischer Versorgung zu verbessern.
Einmalige Kapitalzahlungen fallen damit allerdings nicht unter die Freibetragsgrenze.
Wir sich diese Freigrenze auswirken kann, zeigt das folgende Beispiel.
Wir haben auch eine Tabelle zusammengestellt, mit der Sie näherungsweise ermitteln können, mit welchem Beitrag Sie zumindest den Grundfreibetrag von 100,00 € als nicht garantierte Gesamtrente aus einer Direktversicherung erreichen können.
Wenn Sie mehr zu dieser Einführung des Freibetrages in der Grundsicherung erfahren möchten, können Sie sowohl als Arbeitgeber/in als auch als Arbeitnehmer/in über den entsprechenden Link zu uns Kontakt aufnehmen.
Wir helfen Ihnen gerne.