Eine Rentnerin hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente von 300,00 € pro Monat. Zusätzlich erhält Sie eine Betriebsrente von 140,00 €
Damit ergibt sich für Sie die folgende Verbesserung wenn man das alte mit dem neuen Recht vergleicht:
Altes Recht | Neues Recht | |
---|---|---|
Angemessene Mietkosten | 345,00 € | 345,00 € |
Angemessene Heizkosten | 71,00 € | 71,00 € |
Regelbedarf 2018 | 416,00 € | 416,00 € |
Gesamtbedarf | 832,00 € | 832,00 € |
Sockelbeitrag für zusätzliche Altersversorgung | 0,00 € | 100,00 € |
Erweiterter Freibetrag = 30% von 40,00 € | 0,00 € | 12,00 € |
Anrechnungsbetrag gesetzliche Rente | 300,00 € | 300,00 € |
Anrechnungsbetrag Betriebsrente | 140,00 € | 28,00 € |
Verbleibender Bedarf | 392,00 € | 504,00 € |
+ Leistungen aus GRV und bAv | 440,00 € | 440,00 € |
Der Rentnerin steht zur Verfügung | 832,00 € | 944,00 € |
Die Einkommenssituation der Rentnerin verbessert sich um 112,00 €oder um 13,5 %. Unter diesen Umständen macht eine freiwillige Entgeltumwandlung doch wieder Sinn.
Wenn Sie mehr zu dieser Einführung des Freibetrages in der Grundsicherung erfahren möchten, können Sie sowohl als Arbeitgeber/in als auch als Arbeitnehmer/in über den entsprechenden Link zu uns Kontakt aufnehmen.
Wir helfen Ihnen gerne.