Möchte Ihre Firma Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer (oder als Vorstand der eigenen AG) eine betriebliche Versorgung zusagen, so sind dafür die besonders strengen Vorschriften der Finanzverwaltung. Diese sind auf jeden Fall zu beachten, um zum Beispiel eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, die mit hohen Kosten verbunden wäre.
Ihre Firma kann für Sie alle Durchführungswege nutzen und es kann durchaus sinnvoll sein, mit einer Direktversicherung zu beginnen, da dafür z. B. keine langen Wartezeiten abzuleisten sind. Diese können dabei sogar ausschließlich auf die vorzeitigen Risiken Invaliditätsabsicherung und Hinterbliebenenversorgung ausgerichtet sein. Denn gerade wenn ein Unternehmen neu aufgebaut wird, stehen Sie in einer besonderen Risikosituation, bei der Ihre wirtschafltiche Zukunft und die Sicherheit der Familie von dem Gelingen des Unternehmens abhängen. Wenn Sie in dieser Lage durch Tod oder Berufsunfähigkeit als Ernährer ausfallen, kann das sehr schmerzhafte Konsequenzen haben. Gerade für diesen Fall Vorsorge zu betreiben, ist sicherlich besonders angebracht.
Nach Erfüllung der Wartezeiten stehen Ihnen für die Absicherung höherer Leistungen und insbesondere einer ausreichenden Altersversorgung die Lösungen über eine rückgedeckte Pensionszusage oder eine rückgedeckte Unterstützungskasse zur Verfügung.
Dabei halten wir einen Grundsatz für ganz wichtig: Die Ihnen erteilte Altersversorgung sollte in Ihrer aktiven Dienstzeit komplett ausfinanziert werden, damit das Unternehmen keine Wechsel auf die Zukunft – nach Ihrem Ausscheiden – ausstellt. Damit verhindern Sie automatisch, dass die Altersversorgung zu einer Belastung bei einem Verkauf oder bei einer Nachfolgeregelung wird.
Wir sehen Ihre betriebliche Altersversorgung nicht als ein Steuersparmodell sondern als die steuerlich besonders gut geförderte Möglichkeit zum Aufbau Ihrer Altersversorgung.
Besonders effektiv kann das über eine Zusage umgesetzt werden, bei der die jährlichen Aufwendungen für die Finanzierung festgelegt werden und sich die Leistungen aus den Erfolgen der Kapitalanlage errechnen.
Auftrag
Eine solche Form der Leistungsberechnung kann sowohl über eine rückgedeckte Unterstützungskasse oder über eine rückgedeckte Pensionszusage durchgeführt werden. Wir berechnen gerne Lösungen für Sie, wenn Sie eines der beiden hinterlegten Auftragsformulare augefüllt zurückschicken. (PC-Version; Papier-Version) Damit die PC-Version wirklich am PC ausfüllbar ist, brauchen Sie zumindest einen PDF-Reader, den Sie hier herunterladen können.
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