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Kontakt bestehende VO p423817 2017-11-02T17:31:05+00:00

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Sie erreichen uns am besten zwischen 10:00 und 17:30, sonst hilft der AB.

Man kann eine bestehende Betriebsvereinbarung oder Versorgungsordnung natürlich nicht mehr rückwirkend ändern. Trotzdem gibt es einen guten Grund eine bestehende VO immer einmal wieder zu überprüfen, besonders wenn sich Gesetze ändern.

So kann es sehr sinnvoll sein, eine Regelung bezüglich des Versorgungsausgleichs zu treffen, um nicht die geschiedenen Ehepartner von Arbeitnehmern als eigenständige Versorgungsanwärter/innen verwalten zu müssen.

Auch wegen der Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Überprüfung einer VO sehr wichtig. Zahlen Sie z.B. freiwillige Zuschüsse zu einer Entgeltumwandlung, sollten Sie festlegen, was im Bezug auf die neue gesetzliche Zuschusspflicht gilt.

Wenn wir dann eine neue VO erstellen sollen, machen wir das in Kooperation mit einem befreundeten Anwalt.

Wenn wir uns bei Ihnen melden sollen, senden Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf diesen Link.

040 36 90 55 0

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