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Kontakt EGUW Arbeitnehmer p423817 2017-12-19T18:33:14+00:00

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Wenn Sie erst mehr wissen möchten, können Sie uns gerne zuerst einmal an-rufen. Dabei können wir in Ruhe Ihre Fragen klären. Sie erreichen uns am besten zwischen 10:00 und 17:30, sonst hilft der AB.

Sollen wir eine bereits bestehende Entgelt-umwandlungsvereinbarung überprüfen, be-nötigen wir eine Reihe von Unterlagen, die Sie uns bitte zur Verfügung stellen müßten. Sonst können wir nicht rechnen.

– Auftrag und Datenfreigabe *

– aktuelle Gehaltsabrechnung

– bestehenden Versicherungsvertrag

– aktuelle Überschussmitteilung oder

– die Freigabe *, dass wir diese bei Ihrem Versicherer abfordern dürfen.

* Wenn Sie die Formulare downloaden, wird Ihnen u.U. an-geboten, die mit einem anderen Programm anzusehen. Wenn Sie auf diesen Button klicken, sollte Ihnen Ihr PDF-Reader angeboten werden, durch den das Formular am Bildschirm ausfüllbar werden sollte.

Wenn wir uns bei Ihnen melden sollen, senden Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf diesen Link.

Wenn wir für Sie rechnen sollen, schicken Sie uns mit einem Klick eine E-Mail, an die Sie die Daten anhängen.

040 36 90 55 0

info@bvw-gmbh.de
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