Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsumfang, Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, mündliche Abreden
- Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages, durch die die Bundes-Versorgung-Werk BVW GmbH (BVW GmbH), Hamburg einen Beratungs- oder Gutachtenauftrag oder die Vermittlung eines entsprechenden Vertrages an einen Dritten übernimmt.
- Zu den AGB abweichenden Individualvereinbarungen sind die Mitarbeiter der BVW GmbH nicht bevollmächtigt. Solche Vereinbarungen können wirksam nur mit dem Geschäftsführer bzw. dessen Genehmigung getroffen werden. Sie bedürfen der Schriftform.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann und insoweit in den Vertrag einbezogen, als dies durch den Geschäftsführer der BVW GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wird.
- Mündliche, in Bezug auf den Vertrag getroffene Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die BVW GmbH.
- Vertragsleistungen
- Gegenstand des Vertrages ist die im Auftrag beschriebene Beratungs- oder Sachverständigenleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Insbesondere sind alle im Rahmen der Risiko-Beratung durch die BVW GmbH abgegebenen Hinweise, Ratschläge oder Stellungnahmen stets als Vorschläge an den Beratungsnehmer zu verstehen: diese Vorschläge sollen der Verbesserung des begutachteten Risikos dienen, ohne dass damit bei Durchführung einzelner oder aller abgegebenen Vorschläge ein erhöhter oder in sonstiger Weise bestimmter Sicherheitsgrad gewährleistet werden kann und soll. - Die BVW GmbH berücksichtigt bei den übernommenen Beratungs- oder Sachverständigenleistungen die bei Vertragsabschluss/Informationsaufnahme geltenden anerkannten Regeln von Wissenschaft (z.B. Risiko- und Wahrscheinlichkeitstheorie) und Technik und die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung.
- Die BVW GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung eines Beratungs- /Gutachtenauftrages ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
- Besteht die Aufgabe der BVW GmbH ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung ist nicht Gegenstand der Vertragspflichten der BVW GmbH.
Das Gleiche gilt, wenn die BVW GmbH die Durchführung des Auftrags ganz oder zu selbständigen Teilen einem Dritten überträgt; der BVW GmbH ist eine solche Übertragung gestattet.
- Gegenstand des Vertrages ist die im Auftrag beschriebene Beratungs- oder Sachverständigenleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
- Aufklärungspflichten des Auftragsgebers
- Der Auftraggeber sorgt ohne besondere Aufforderung dafür, dass die BVW GmbH rechtzeitig alle Unterlagen und Informationen erhält, die dem Auftraggeber bekannt sind und für die Auftragsausführung von Bedeutung sein könnten.
- Die BVW GmbH ist berechtigt, bei Ausführung des Auftrags die vom Vertragspartner genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört dann zu den Vertragsleistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
- Gewährleistung, Haftung, Freistellung
- Ist eine Vertragsleistung der BVW GmbH mit einem von dieser zu vertretenden Mangel behaftet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zunächst auf das Recht zur Nachbesserung. Die sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche leben erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung wieder auf.
- Die BVW GmbH haftet nur für zumindest grobfahrlässig verursachte Schäden. Sie haftet nicht für Schäden, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Risikoverbesserung, zur Schadenverhütung oder zu Schadenvorsorge beim Vertragspartner selbst oder bei Dritten entstehen.
- Für Schäden Dritter, die diesen dadurch erwachsen, dass ihnen der Auftraggeber die Leistungen der BVW GmbH zur eigenen Verwendung zugänglich macht, haftet die BVW GmbH nur dann, wenn die Weitergabe bei Auftragserteilung vereinbart und der begünstigte Personenkreis konkret benannt wird.
- Die Haftung gegenüber den Dritten ist immer auf den Umfang jener gegenüber dem Auftraggeber begrenzt.
- Rücktritt oder Aufhebung des Vertrages
- Im Falle eines Rücktritts oder einer Aufhebung des Vertrages hat die BVW GmbH Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.
- Die BVW GmbH kann anstelle dessen auch einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes fordern. Dem Auftraggeber bleibt es unbelassen, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
- Urheberschutz
- Die Urheberrechte der von der BVW GmbH erbrachten Leistungen verbleiben bei der BVW GmbH.
- Eine Veröffentlichung der Ausarbeitungen der BVW GmbH darf nur mit deren schriftlicher Einwilligung und unter Quellenangabe erfolgen.
- Vergütung
Die Vergütung an die BVW GmbH wird mit Rechnungserteilung ohne Skontoabzug fällig. - Verjährung
Ansprüche aus Gewährleistung oder auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen die BVW GmbH verjähren in 6 Monaten. Die Frist beginnt im Zweifel solle mit der Übersendung des Gutachtens bzw. mit der Beendigung des Auftrags. - Sachen/Unterlagen des Vertragspartners, Aufbewahrung
- Hat die BVW GmbH zum Zwecke der Vertragsausführung Sachen und Unterlagen des Vertragspartners in Besitz genommen, so sind diese mit der Beendigung der Vertragsausführung vom Vertragspartner auf eigene Kosten zurückzunehmen.
- Erfolgt keine unmittelbare Zurücknahme bei Beendigung der Vertragsausführung, so ist die BVW GmbH nur zu einer Aufbewahrung der Sachen und Unterlagen für die Dauer von zwei Monaten verpflichtet. Während dieser Zeit hat die BVW GmbH nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
- Nach Ablauf von zwei Monaten kann die BVW GmbH über die in ihrem Besitz befindlichen Sachen und Unterlagen frei verfügen. Nach Ablauf dieser Frist wird die BVW GmbH den Auftraggeber hierauf nochmals gesondert hinweisen.
- Datenschutz
- Die BVW GmbH ist befugt, die ihr anvertrauten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags zu verarbeiten oder mit der Vertragsausführung beauftragten Dritten (siehe oben 2.3 und 4) verarbeiten zu lassen und an diese weiterzuleiten.
- Im Übrigen wird die BVW GmbH im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über alle Tatsachen, die ihr in Erfüllung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen bewahren. Insbesondere wird die BVW GmbH Beratungsergebnisse und oder Gutachten im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze Dritten ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Erfüllungsort ist Hamburg.
- Gerichtsstand ist sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und in dieser Eigenschaft den Auftrag erteilt hat, Hamburg.