Bei einer rückgedeckten U-Kasse beauftragt der Arbeitgeber die U-Kasse, die Altersversorgung abzuwickeln. Dafür sind die folgenden Verträge abzuschließen:
- Falls die Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung finanziert wird, eine Umwandlungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in.
- Eine Versorungszusage in der festgeschrieben wird, welche Leistungen der/die Arbeitgeber/in zu erwarten hat.
- Ein Leistungsplan zwischen Arbeitgeber und der U-Kasse
- Ein Versicherungsvertrag zwischen der U-Kasse und der Versicherung
Die dem/der Arbeitnehmer/in zugesagten Leistung sollten dem Leistungsplan entsprechen und so hoch sein, wie die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Wird dieses nicht beachtet, kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, aus eigenen Mitteln Leistungen aufzubringen. Das sollte tunlichst vermieden werden.