Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt
– eine Haftungsreduzierung für den Arbeitgeber
– einen verpflichtenden Beitragszuschuss bei Entgeltumwandlung
– eine Erhöhung der lohnsteuerfreien Dotierung
– einen Förderbetrag für Geringverdiener
– Abschaffung der Doppelverbeitragung bei bAv-Riester
– einen Freibetrag für die Grundsicherung.
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